Ich hab mein Notebook von oben bis unten verschlüsselt ... Allerdings mehr vor dem Hintergrund, falls mir das Ding mal geklaut werden sollte - da sind immerhin meine ganzen Bewerbungs-Klamotten drauf inklusive sonstiger Schriftverkehr. Das ist zwar etwas lästig, aber da ich das Ding überall mit hin schleppe ist mir das lieber so.
Nur das Betreten einer Wohnung falle unter Art. 13, nicht aber das "Herauslesen" von Daten. Wenn der Betreiber online ist, so eine "Begründung", dann habe er sein System derart geöffnet, "dass er selbst den Zugriff der Verfassungsschutzbehörde ermöglicht".
Die Aussage ist ja mal der Hammer ... Für mich ist das kein Unterschied ob einer unbefugt meine Wohnung betritt und sich durch meine private Post schnüffelt oder oder ob er auf meinen Rechner zugreift und dort rumwühlt. *kopfschüttel*
Nur das Betreten einer Wohnung falle unter Art. 13, nicht aber das "Herauslesen" von Daten. Wenn der Betreiber online ist, so eine "Begründung", dann habe er sein System derart geöffnet, "dass er selbst den Zugriff der Verfassungsschutzbehörde ermöglicht".
Die Aussage ist ja mal der Hammer ... Für mich ist das kein Unterschied ob einer unbefugt meine Wohnung betritt und sich durch meine private Post schnüffelt oder oder ob er auf meinen Rechner zugreift und dort rumwühlt. *kopfschüttel*