NBerlin - 29. Aug, 17:01
Nicht zu fassen! Gab es eine schriftliche Teilzahlungsvereinbarung? Wenn ja könntest du dich daran machen Jemanden zu verklagen....das kostet dann aber mehr als zwei Euro die sie jetzt von dir haben! ;-)
Legatus - 29. Aug, 18:08
Klar gabs die...nur halt mit der Klausel das sie jederzeit auch den vollen Betrag zurückfordern können...is eigentlich auch normal...und auf Verklagen hab ich schon garkeine Lust...bin nit so der Fan von Schlammschlachten...